Kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe kommen in landwirtschaftlichen Betrieben z. B. vor als

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel (z. B. in der Milchwirtschaft und der Tierzucht),
  • Treibstoffe,
  • Pflanzenschutzmittel,
  • Bauchemikalien (Beschichtungsstoffe, Zement usw.).

Der Umgang damit hat wie sonst auch den Vorgaben des Gefahrstoffrechts zu folgen.

Informationen zu Präventionsmaßnahmen:

  • VSG 4.5 "Gefahrstoffe",
  • SVLFG Fachinformationen Gefahrstoffe.
 
Achtung

Transport und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Wer Pflanzenschutzmittel selbst beim Händler abholt, muss klären, ob und wie die Stoffe im Fahrzeug nach den Bestimmungen des Gefahrgutrechts transportiert werden dürfen. Mit betriebsüblichen Mengen entsprechend kritischer Chemikalien kann es leicht vorkommen, dass die Maximalmengen für Kleintransporte überschritten werden und empfindliche Bußgelder zu entrichten sind.

Die Lagerung von Gefahrstoffen muss den Bestimmungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" entsprechen.

 
Achtung

Güllegase

Durch Ausgasungen von Flüssigmist (in Kellern unter Spaltenstellen oder in Lagerbehältern, aber auch in Biogasanlagen) oder anderen organischen Stoffen, die der Verrottung ausgesetzt sind (z. B. Tierkörpern), kann es zu folgenreichen und tragischen Unfällen kommen:

  • Schwefelwasserstoff – ist besonders gefürchtet, weil hoch toxisch und in gefährlichen Dosen nicht mehr geruchsmäßig wahrnehmbar. Damit entfällt die Geruchswarnung (Faule-Eier-Gestank), die nur in sehr geringen und damit unkritischen Konzentrationen wirkt. Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff führen schnell zum Tod oder zu irreversiblen Hirnschäden.
  • Kohlendioxid wirkt erstickend durch Sauerstoffverdrängung und toxisch auf das Atemzentrum. Deswegen müssen mit CO2 Vergiftete mit Atemstillstand an der frischen Luft aktiv beatmet werden.
  • Methan wirkt erstickend durch Sauerstoffverdrängung und ist explosiv (s. u.).
  • Ammoniak wirkt erstickend und stark atemwegreizend, wird aber durch seinen stechenden Geruch vom Menschen gut erkannt und gemieden.

Methan und Ammoniak sind leichter als Luft, sodass eine gefährliche Anreicherung durch ausreichende Lüftungsöffnungen bei freier Lüftung verhindert werden kann. Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sind hingegen schwerer als Luft und bilden daher "Seen" über Lagerstätten, die mit Gebläseunterstützung abgelüftet werden müssen.

Besonders gefährliche Situationen entstehen dann, wenn Güllelager oder andere Ablagerungen organischen Materials (die sich auch bei Betriebsstörungen, wie Verstopfungen in Rohrleitungen, bilden können) aufgerührt werden und damit schwallartig Gase freigesetzt werden können. Das kann so schnell und unerwartet geschehen, dass Menschen in der Nähe dabei zu Tode kommen, bevor das Problem überhaupt erkannt wurde. Daher ist hier Aufklärung und Unterweisung für alle erforderlich, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten (ggf. auch Kinder, Bewohner von Mietwohnungen, Pensionspferdebesitzer u. a.).

 
Achtung

Brand- und Explosionsgefahren

Schwere Brandereignisse haben in der Landwirtschaft immer eine Rolle gespielt:

Stroh- und Heulager sind leicht entzündbar und stellen hohe Brandlasten dar. Kritische Zündquellen dabei sind elektrische Anlagen (besonders ältere Anlagen, die technische Schwachstellen aufweisen), Wärmelampen in der Tierzucht und nicht zuletzt die Erhitzung und Selbstentzündung von feuchtem Heu. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die baurechtlich vorgeschriebene Trennung von Betriebs- und Wohngebäuden, die den Brandübergriff auf Wohnungen i. d. R. wirkungsvoll verhindert.

Feldbrände kommen regelmäßig in der Getreideernte vor und werden meistens von Arbeitsmaschinen (durch heißlaufende Teile in Verbindung mit Staubablagerungen oder durch Funkenflug) ausgelöst. Sehr häufig können die Fahrer die Maschine nur noch sehr schnell verlassen und der Abbrand der Maschine und eines mehr oder weniger großen Feldstreifens muss in Kauf genommen werden.

Methangas, das in Güllelagern und als Gärgas anderer organischer Stoffe entsteht, ist brennbar und kann gefährliche explosionsfähige Atmosphären bilden.

Zu Brandschutzfragen berät die SVLFG (Fachinformationen Brandschutz und Gefahrstoffe). Auch die örtlichen Feuerwehren sind im ländlichen Raum mit diesen spezifischen Risiken i. d. R. vertraut.

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