Bei der Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 geht es darum, vor allem Instandhaltungsarbeiten an der künftig genutzten baulichen Anlage ohne Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit durchführen zu können. Derartige vorhersehbare Arbeiten sind:

  • Wartung, z. B. Reinigen von Abläufen, Fassaden, Glasflächen, Fenstern, Arbeiten an haustechnischen Anlagen, Schornsteinfegerarbeiten,
  • Inspektion, z. B. Kontrolle von Abläufen, Prüfung haustechnischer Anlagen, Bauzustandsprüfung,
  • Instandsetzung, z. B. Risssanierung, Abdichtungsarbeiten, Beschichtungsarbeiten.

Die Unterlage ist in der Planungsphase zu erstellen, um sicherheitstechnische Einrichtungen einzuplanen und in die Ausschreibung und Vergabe zu bringen.

Während und nach Abschluss des Bauwerks ist festzustellen, ob die geplanten Maßnahmen realisiert wurden. Die Unterlage ist entsprechend anzupassen. Schließlich wird die Unterlage dem Bauherrn überreicht, der sie dem künftigen Betreiber zur Verfügung stellt.

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