Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P -Maßnahmen
1 Tätigkeiten an Hanglagen
1.1 Tätigkeiten von Beschäftigten an erhöht liegenden Arbeitsplätzen (z. B. an Mauern, Schrägrampen, Steilböschungen)

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Absturz
  • herabfallende Werkzeuge

ProdSG

BetrSichV

ASR A2.1

TRBS 2121

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-198

Technische Maßnahmen:

  • Abstand der Rebzeilen mit Verankerungen

    • von Innenkante der Stützmauern ≥ 1 m
    • oberhalb einer Böschungskante im Abstand von 1,50 m von Absturzkante
  • Freihalten des Raumes zwischen Mauer, Umwehrung und Böschungskante
  • Geländer und Mittelstange bei Absturzhöhen von ≥ 1 m
  • Absturzsicherung mit Leitplanken (Fahrzeuge)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • ggf. Eignungsbeurteilung gemäß DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Benutzung einer Absturzsicherung
  • Tragen eines Schutzhelms
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
1.2 Selbstfahrende Maschinen

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Stürzen, Umstürzen

    • von Beschäftigten an erhöht liegenden Arbeitsplätzen
    • von Maschinen mit Beschäftigten an Steilhängen
    • von Anlagen und Geräten.
  • Quetsch- und Schnittverletzungen bei Wartungs- und Entstörarbeiten
  • Wartungsarbeiten bei noch laufenden Maschinen (z. B. Entfernen von Laub bei noch rotierenden Walzen des Entlaubers)

Hohe Lärmbelastung

  • z. B. durch Traktoren, Mulcher, Rebholzhäcksler

ProdSG

BetrSichV

ArbMedVV

TRBS 1201

TRBS 1203

TRBS 2111

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil 3

DGUV V 70

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-023

DGUV Empfehlung Lärm

Technische Maßnahmen:

  • sichere (hydraulische) Verriegelung der Werkzeuge (z. B. Verhinderung des Lösens von der Frontladerschwinge beim Eindrücken von Weidezaunpfählen)
  • Maßnahmen zur Schalldämpfung und -dämmung der Kabine
  • Ausrüsten mit einem Vier-Pfosten-Umsturzschutz
  • beim Abstellen des Traktors Frontlader auf Boden absenken
  • bei Straßenfahrten untere Transportstellung bevorzugen

    • Nutzung der oberen Scheinwerfer
    • Höchstgeschwindigkeit ≤ 30 km/h

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kontrolle der Verriegelung (z. B. richtige Position der Verriegelungsbolzen, richtige Lage in den Riegelösen des Arbeitswerkzeugs)
  • kein Ladungstransport bei Straßenfahrt
  • Nutzung des Merkblatts für angebaute Arbeitsgeräte

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Tragen von Gehörschutz
  • ggf. Tragen eines Schutzhelms
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
2 Bodenbearbeitung
2.1 Anbaugeräte (z. B. Anbaufräse, Rodepflug)[2]

Gesundheitsgefährdung und Verletzungen durch

  • Umkippen von angebauten Geräten
  • Wegschleudern erfasster Fremdkörper
  • Einzug in rotierende Werkzeuge (z. B. Gelenkwellen)
  • Immission von Lärm, Vibration und Stäuben

ProdSG

BetrSichV

ArbMedVV

ASR A1.3

ASR A3.7

TRBS 1201

TRBS 1203

TRBS 2111

TRGS 400

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil 3

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-023

DGUV Empfehlung Lärm

DGUV Empfehlung Staubbelastung

Technische Maßnahmen:

  • Abdeckung aller Arbeitswerkzeuge bei Inbetriebnahme
  • Installation von Gelenkwellenschutz und Verdrehsicherung
  • Schutzeinrichtungen (z. B. Prallbleche) in Schutzstellung
  • rechtzeitiger Austausch von verschlissenen (lärmerzeugenden) Elementen
  • Abstützung der Anbaugeräte bei Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten

Organisatorische Maßnahmen:

  • Bedienung von Anbaugeräten nur von unterwiesenen Personen
  • Kontrolle der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
  • Abstellen der Maschine bei Betriebsstörungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß DGUV Empfehlungen

    • Lärm
    • Staubbelastung

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhelm und Sicherheitsschuhen
  • Tragen von Gehör- und ggf. Augenschutz
  • Tragen von Schutzhandschuhen
3 Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung[3]
3.1 Pflanzenschutz (z. B. bei Pilz-, Viren- oder Bakterienbefall)[4]

Gesundheitsgefährdung durch Einsatz von PSM[5]

  • beim Ansetzen der Spritzbrühe mittels Spritzpulver insbesondere auf Handflächen
  • beim Ausbringen im Weinberg auf

    • Handflächen
    • nicht bedeckten Körperflächen
    • durch Inhalation
  • bei Folgearbeiten
  • beim Reinigen von Geräten

ChemG

PflSchG

BetrSichV

GefStoffV

BioStoffV

ArbMedVV

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte/Eignung"

DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte/Vorsorge"

DGUV Empfehlung "Staubbelastung"

DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut"

DGUV Empfehlung

DIN EN ISO 15695

DIN EN ISO 27065

DIN 32781

Substitution:

  • Verwendung toleranter Rebsorten zur Erhöhung der Selbstheilungs- und Widerstandskräfte (z. B. pilzwiderstandsfähige Rebsorten)

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Drohnen zur Überwachung des Reifeprozesses, ggf. aber auch bei Trockenheit und Pilzbefall des Zeitpunktes zur Ausbringung von Fungiziden in Steillagen[6]
  • Anwendung der sog. Delinat-Methode mit 50–80%ig geringeren kupfer- bzw. schw...

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