Begriff

Waschräume sind Räume mit Waschplätzen sowie ggf. Duschen und anderen Einrichtungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen. Außerhalb von Waschräumen sind in Arbeitsstätten Waschgelegenheiten vorgesehen. Darunter werden Einrichtungen mit fließendem Wasser und einem geschlossenen Wasserabflusssystem verstanden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach Anhang 4.1 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Präzisiert wird diese Anforderung durch ASR A4.1 "Sanitärräume".

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