Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi), auch Sicherheitsfachkräfte (SiFa) genannt, sind Personen, die nachweislich eine sicherheitstechnische Fachkunde besitzen. Seit 1973 verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von allen Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung. Unternehmen, die nicht das sog. Unternehmermodell praktizieren, müssen dafür eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder einen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen (§ 5 ASiG). Die Betreuungsleistungen eines sicherheitstechnischen Dienstes müssen ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemeinsam mit den Betriebsärzten eine wichtige Stütze des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems. Das heißt, sie sind wichtige Berater des Unternehmers/Arbeitgebers, der Führungskräfte, der Mitarbeiter sowie des Betriebsrats in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Ergonomie, der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Arbeitszeitgestaltung, des Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung. Sie beraten und unterstützen die betrieblichen Akteure als Fachexperte bei der Wahrnehmung

  • ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und
  • ihrer Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und von Personen, die durch die Handlungen und Produkte des Unternehmens möglicherweise gefährdet werden.

Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger weisen den Fachkräften für Arbeitssicherheit primär eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion zu. Der Unternehmer kann die Fachkraft (gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG) jedoch auch damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dies sollte jedoch auf spezielle Aufgaben begrenzt sein (z. B. Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Erstunterweisungen der Arbeitnehmer von Fremdfirmen). Für die Übertragung solcher Aufgaben ist eine nachweisliche Pflichtenübertragung erforderlich. Die Erledigung dieser Aufgaben führt die Fachkraft dann aber nicht in ihrer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch.

Hauptaufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung und Unterstützung der betrieblichen Akteure. Beides sind soziale Dienstleistungen. Beratung bezeichnet den kommunikativen Prozess der Information, der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, der An- und Einweisung, der Bereitstellung von Methoden und Hilfsmitteln sowie der Begleitung einer Person oder einer Gruppe bei deren/dessen Erledigung von Aufgaben bzw. der Lösung von Problemen. Beratung setzt Kooperation und Anstrengungen auf beiden Seiten voraus. Der Beratene muss die Beratung wünschen, d. h., Beratung ist keine manipulative, sondern eine offene Interventionsform. Unterstützung bezeichnet demgegenüber die aktive Hilfe bei der Erledigung von Aufgaben bzw. der Lösung von Problemen.

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