Grundsätzlich: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung trägt der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2]

Diese müssen dann in eigener Verantwortung und im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse in ihrem Verantwortungsbereich die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Übersteigen die Kosten für notwendige Schutzmaßnahmen die Entscheidungskompetenzen einer Führungskraft, muss sie den Unternehmer darüber informieren.

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