Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Zu diesen Pflichten gehört auch die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen (vgl. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV-V 1). Sie müssen sich als Unternehmer oder Führungskraft davon überzeugen, dass vorgeschriebene Unterweisungen in Ihrem Verantwortungsbereich durchgeführt wurden. Dieser Verpflichtung können Sie eigentlich nur nachkommen, wenn Unterweisungen einschließlich der Unterweisungsthemen dokumentiert werden.

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