Die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen beinhaltet die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Hinweisschildern, die den Beschäftigten bei Gefahr den Verlauf des Fluchtweges anzeigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Gefahr stets der richtige Fluchtweg genommen werden kann. Diese Hinweisschilder geben die direkte Fluchtrichtung zum nächstgelegenen gesicherten Bereich an. Der gesicherte Bereich ist entweder ein anderer Brandabschnitt innerhalb des Gebäudes oder Bereiche außerhalb des Gebäudes, in dem Personen durch den Gefahrenfall nicht mehr beeinträchtigt werden.

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