1) Welches sind typische Themen für den Betriebsarzt?

  • Beteiligung an Unterweisungen, falls dies aus arbeitsmedizinischen Gründen erforderlich ist (§ 14 Abs. 2 GefStoffV);
  • Beratung zur physiologischen Wirkung von Gefahrstoffen;
  • Arbeitsplatz beurteilen, z. B. im Hinblick auf Sitzen, Stehen, Tischhöhe, Ergonomie und mögliche Gesundheitsfolgen, wie Fehlhaltungen der Wirbelsäule, RSI-Syndrom;
  • Informationen zur Ersten Hilfe, z. B. Wirkungsweise eines Defibrillators erklären;
  • Beratung zu psychischer Belastung: Wie wirken Stressoren auf den Menschen? Was sind die physiologischen Abläufe im Körper?;
  • Beratung zum Thema Sucht: Umgang mit Suchtkranken im Unternehmen, Suchtprävention (z. B. Schulung zu Suchtmitteln und Wirkungen).

2) Welches sind typische Themen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

  • Unterweisungen durchführen (§ 12 ArbSchG und § 14 GefStoffV);
  • Betriebsbegehungen zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes durchführen und Bericht erstellen;
  • Arbeitsplatz beurteilen z. B. im Hinblick auf geeignete PSA, Schutzvorrichtungen, ungehinderten Zugang, Funktionsfähigkeit von Absauganlagen, Lärmbelastung, rutsch- und stolpersichere Oberflächen;
  • regelmäßig schriftlichen Bericht erstellen, im Allgemeinen jährlich;
  • Beratung zum Stand der Technik, v. a. zu alternativen Verfahren, Anlagen, Maschinen oder Stoffen, die Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit vermeiden oder verringern.

3) Wo wird die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentiert?

§ 5 DGUV-V 2 fordert – neben einem regelmäßigen, schriftlichen Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben – auch Auskunft über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber verpflichtet Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen solchen Bericht zu erstellen.

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