Zusammenfassung

 
Überblick
  • Ein Gefahrstoffverzeichnis (ehem. Gefahrstoffkataster) ist gem. § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verrichten lassen, bei denen nicht nur geringfügige Gefährdungen vorliegen.
  • Das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses sollte aus wirtschaftlicher Sicht eine Selbstverständlichkeit sein und nicht nur aufgrund gesetzlicher Forderungen erfolgen.
  • Wird ein Gefahrstoffverzeichnis geführt, können Sie sich die erforderlichen Informationen zu allen im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffen zu folgenden Schwerpunkten beschaffen: Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, Explosionsschutz, Lüftung, Lagerbedingungen, Persönliche Schutzausrüstung, Gefahrgutverordnung, Entsorgung, Kennzeichnung und Aktualität der Daten.
  • Mithilfe des Gefahrstoffverzeichnisses können auch vergleichende Betrachtungen innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung.

1 Details

1.1 Definition

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein Verzeichnis der im Betrieb aktuell verwendeten Gefahrstoffe mit einem Verweis auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter.

Bei Vorliegen von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die nur eine geringe Gefährdung besteht, müssen diese Gefahrstoffe nicht in einem Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

1.2 Hintergrund

Die Pflicht zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ist in § 6 Abs. 12 GefStoffV festgelegt:

  • Im Betrieb verwendete Gefahrstoffe sind in einem Verzeichnis zu führen.
  • Es ist dabei ein Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt zu machen.
  • Sofern die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff zu einer geringen Gefährdung führt, muss der Gefahrstoff nicht zwingend im Gefahrstoffverzeichnis genannt werden.

Eine Aufgliederung des Verzeichnisses abhängig von der betrieblichen Organisationsstruktur sollte vorgenommen werden.

 
Praxis-Tipp

Vergleich von Betriebsbereichen

Dadurch ist es leicht möglich, Betriebsbereiche zu vergleichen. Wer verwendet welchen Gefahrstoff? Kann ein Bereich auf einen Gefahrstoff verzichten?

Es sollten auch Gefahrstoffe aufgenommen werden, für die kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden ist. Für entstehende Gefahrstoffe (Schleifstaub, Schweißrauche, Lötrauche) oder z. B. Feuchtarbeit liegen keine Sicherheitsdatenblätter vor. Hier ist es sinnvoll, die Bezeichnung des Gefahrstoffs und die gefährliche Eigenschaft zu nennen.

 
Praxis-Tipp

Grenzwerte aufnehmen

Arbeitsplatzgrenzwerte sollten möglichst mit Nennung der relevanten Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Sofern sich Grenzwerte ändern oder wenn Messungen zu machen sind, können die Daten sinnvoll sein. Inhaltsstoffe lassen sich leicht suchen. Grenzwerte sind für Messungen einfach aufzufinden.

Einstufung bzw. Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften sind aufzuführen. So lassen sich die Gefahrstoffe hinsichtlich ihrer Einstufung filtern (z. B. Suche nach allen giftig eingestuften Gefahrstoffen). Die Gefahrenhinweise werden für die Betriebsanweisung benötigt.

Jahresverbrauchsmengen sind aufzuführen.

 
Praxis-Tipp

Mengenangaben

Die Angabe, ob pro Jahr 1 Tube oder 1 Tonne eines Stoffs verwendet wird, gibt z. B. Aufschluss über die mögliche Gefährdung, wenn man die Information mit der Einstufung kombiniert.

Gibt es wenig Umsatz, ist die Suche nach einem Alternativprodukt hilfreich.

1.3 Vorteile eines einfachen Gefahrstoffverzeichnisses

Das einfache Gefahrstoffverzeichnis gibt einen Überblick über die verwendeten Gefahrstoffe im Unternehmen und ermöglicht es, zugehörige Sicherheitsdatenblätter zu finden. Weitere Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt, wie z. B. Angaben zum Brandschutz, Informationen zur Lagerung, Angaben über geeignete Persönliche Schutzausrüstung oder Hinweise zur Entsorgung oder zur Gefahrstoffkennzeichnung, sind im einfachen Gefahrstoffverzeichnis nicht abgebildet.

Für diese Detailinformationen müssen Sie in das Sicherheitsdatenblatt schauen. Eine Auswertung, eine vergleichende Betrachtung, eine Suche nach Inhaltsstoffen etc. sind mit einem einfachen Gefahrstoffverzeichnis nahezu unmöglich. Daher bietet es sich an, das Gefahrstoffverzeichnis in einer erweiterten Form zu führen.

1.4 Vorteile eines erweiterten Gefahrstoffverzeichnisses

Das Führen eines erweiterten Gefahrstoffverzeichnisses bedeutet am Anfang einen höheren Aufwand. Wenn Sie jedoch einige Male den gesamten Sicherheitsdatenblattbestand durchsehen müssen, erkennen Sie schnell, welchen Nutzen ein erweitertes Gefahrstoffverzeichnis bietet.

Führen Sie das Verzeichnis darüber hinaus elektronisch, dann kann es einfach durchsucht oder nach bestimmten Kriterien sortiert werden.

Als Erweiterung des Gefahrstoffverzeichnisses bieten sich folgende Parameter an, die auch in anderem Zusammenhang benötigt werden:

  • Gefahrenpiktogramme (Einstufung): Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Zusammenlagerung
  • H-Sätze: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung
  • P-Sätze: Betriebsanweisung
  • Flammpunkt: Explosionsschutzdokument, Zusammenlagerung
  • Wassergef...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge