Kommen Sie als Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht oder nur unzureichend nach, müssen Sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüche der Verletzten, z. B. Sachschäden), dem Arbeitsrecht (Abmahnung, Bußgeld, Kündigung), dem Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen bußgeldbewehrte Paragrafen von Unfallverhütungsvorschriften) oder dem Strafrecht. Die disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, Haftungsansprüche und möglichen Rechtsfolgen setzen auf Seiten des Unternehmens jedoch eine rechtssichere Organisation des Arbeitsschutzes voraus. Sie müssen sich als Vorgesetzter Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Sie beeinflussen durch Ihre positiven und negativen Handlungen (bezogen auf diese Themenstellung sicherheitsgerechtes und sicherheitswidriges Verhalten) das Verhalten aller Mitarbeiter (direkt oder indirekt). Ihre Vorbildfunktion trägt entscheidend zum Verhalten der Mitarbeiter bei. In der Praxis zeigt sich, dass sicherheitswidriges Verhalten einen deutlich höheren Einfluss hat als sicherheitsgerechtes.

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