1) Wie erkennt man die Rutschhemmung von Bodenbelägen?

Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird gemäß Abschn. 3.2 DGUV-R 108-003 in unterschiedliche Klassen zwischen R9 und R13 eingeteilt.

2) Wo gibt es Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge?

Anhang 1 DGUV-R 108-003 enthält Beispiele für unterschiedliche Arbeitsräume und -bereiche.

3) Reicht Reinigung als Maßnahme vor Ausgleitunfällen aus, wenn der Bodenbelag ungeeignet ist?

Grundsätzlich sollte die Ursache für mögliche Ausgleitunfälle vermieden werden. Reinigung wäre in diesem Fall eine organisatorische Maßnahme. Es stellt sich die Frage, ob mit einer Reinigung die Entstehung gefährlicher Bodenverhältnisse dauerhaft verhindert werden kann. In den meisten Fällen wird das schwierig sein. Es sollten daher eher Maßnahmen gegen das Entstehen dieser Zustände ergriffen werden. Im Eingangsbereich könnten dies z. B. Schmutzmatten sein, die verhindern, dass Nässe von draußen in den Fliesenbereich innerhalb des Gebäudes verschleppt wird und so zu einem erhöhten Ausgleitrisiko führen könnte.

4) Wer muss sich bei angemieteten Räumlichkeiten um die Bodenbeläge kümmern?

Bei angemieteten Räumen sollten Sie darauf achten, dass im Miet- oder Pachtvertrag geregelt ist, welche Anforderungen an den Bodenbelag gestellt werden und wer für eine entsprechende Ausführung verantwortlich ist. Der Vermieter hat i. d. R. nur die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Diese wird jedoch oftmals dem Mieter oder Pächter übertragen.

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