1Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben. 2Sie muss vorhanden sein

 

1.

in Verkaufsräumen,

 

2.

in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kundinnen und Kunden,

 

3.

in Arbeits- und Pausenräumen,

 

4.

in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,

 

5.

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,

 

6.

für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge