Für alle BBS-Ansätze ist der Begriff des menschlichen Verhaltens von zentraler Bedeutung. Aber was ist Verhalten überhaupt? Im Arbeitsschutz umfasst Verhalten i. d. R. 2 Komponenten: Das konkrete Tun und das Nicht-Tun, also das Unterlassen.[1] So gesehen ist Verhalten immer von außen beobachtbar: z. B. wenn ein Arbeiter in eine laufende Maschine greift (konkretes Tun) oder eine Sicherheitsvorkehrung nicht einschaltet (Nicht-Tun/Unterlassen). Ausgehend von dieser Definition wird weiter in sicheres und unsicheres Verhalten unterschieden. Sicheres, im Sinne von arbeitsschutzgerechtem Verhalten umfasst "(…) aktives Tun oder Unterlassen von Handlungen mit dem Ziel, die eigene Sicherheit und Gesundheit und diejenige anderer zu schützen bzw. zu erhalten. Sicherheitsgerechtes Verhalten zeichnet sich dadurch aus, dass das mögliche Eintreten einer Gefährdung vorweggenommen und so der Gefahr aktiv begegnet wird".[2] Unsicheres Verhalten ist ein Fehlverhalten, das Erfordernisse des Arbeitsschutzes ignoriert, nicht erkennt oder nicht umsetzen kann. Bördlein geht davon aus, dass es keine rationalen, sondern nur impulsive Entscheidungen zu unsicherem Verhalten gibt; diese werden insbesondere durch Stress gefördert. Er folgert daraus: "Das Ziel muss die Entwicklung von sicheren Arbeitsgewohnheiten sein. Nur wenn dem Mitarbeiter das sichere Verhalten in Fleisch und Blut übergegangen ist, wird er sich auch unter Stress dafür entscheiden."[3]

[1] Für die folgende Darstellung vgl. Bördlein: Faktor Mensch in der Arbeitssicherheit – BBS, Berlin 2009, S. 18 und S. 35 f. sowie Kern/Schmauder: Einführung in den Arbeitsschutz für Studium und Betriebspraxis, München/Wien 2005, S. 196 f.
[2] Kern/Schmauder, Einführung in den Arbeitsschutz für Studium und Betriebspraxis, München/Wien 2005, S. 197.
[3] Bördlein: Faktor Mensch in der Arbeitssicherheit – BBS, Berlin 2009, S. 36.

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