Überblick

Das Inkrafttreten der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung am 1. April 1997 markierte einen wesentlichen Wendepunkt in der sicherheitstechnischen Beurteilung von bereits im Betrieb benutzten älteren Arbeitsmitteln. Mit dieser Verordnung wurden erstmals flächendeckend sicherheitstechnische Nachrüstungen nach den Anforderungen des Anhangs der Arbeitsmittelverordnung gefordert, und zwar bis zum 30. Juni 1998. Diese Anforderungen wurden auch in die Betriebssicherheitsverordnung übernommen und teilweise noch ausgeweitet. Die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt somit die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und übernimmt und erweitert deren Anforderungen an die sicherheitstechnische Nachrüstung von Arbeitsmitteln (Anhang 1 "Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel").

Da gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen die Anforderungen an die sicherheitstechnische Nachrüstung von Alt-Arbeitsmitteln bisher weitestgehend ignoriert oder doch zumindest nicht vollständig umgesetzt wurden, sollen in diesem Beitrag die entsprechenden Anforderungen nochmals kommentiert und anhand von Beispielen erläutert werden.

Außerdem wird eine in der Praxis bewährte Vorgehensweise für die Umsetzung der Anforderungen des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung vorgestellt. Diese beruht zunächst auf einer umfassenden Bestandsaufnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierzu wird eine modular aufgebaute Checkliste verwendet, die einen Überblick über alle Anforderungen des Anhang 1 BetrSichV bietet. Die Realisierung der Maßnahmen erfordert normalerweise einen Stufenplan, da schon aus finanziellen Gründen nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können. Anhand einer einfachen Bewertungsmatrix und Einordnung der Maßnahmen in eine von drei Dringlichkeitsgruppen wird sichergestellt, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen zuerst die Anforderungen mit der größten Unfallgefährdung abgearbeitet werden.

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