Ein Ersatz von Epoxidharzen durch weniger gefährliche Produkte ist nur in wenigen Fällen möglich.

 
Praxis-Beispiel

Substitution von Epoxidharzen

Wird vor der Verlegung von Parkett und anderen Holzfußböden aufgrund eines zu feuchten Untergrundes eine Feuchtigkeitssperre benötigt, können bis zu einem Feuchtegehalt von 4 % statt Epoxidharzen auch Produkte auf der Basis von Isocyanaten oder Dispersionen verwendet werden.

In den meisten Fällen kann man auf den Einsatz von Epoxidharzen jedoch nicht verzichten. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde aber gezeigt, dass eine Differenzierung aufgrund der Konzentrationen der sensibilisierenden Inhaltsstoffe möglich ist.[1] Kriterium für die Auswahl eines geeigneten Produkts sollte allerdings der sichere Umgang mit dem Produkt sein, der unter anderem auch auf die Art der Gebinde und die vollständigen Angaben der Hersteller zur Arbeitssicherheit basiert.

Für den Einsatz von Epoxidharzen als Bauprodukt liefert der GISCODE für Epoxidharzprodukte eine Hilfestellung. Dieser berücksichtigt die Kennzeichnung der Produkte als sensibilisierend sowie den Lösemittelgehalt und krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorien 1A, 1B und 2. Eine Differenzierung beim sensibilisierenden Potenzial der Inhaltsstoffe wird nicht vorgenommen.

Auf der Basis des ehemaligen Wirkfaktorenmodells der TRGS 600 wurde ein Berechnungssystem unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sensibilisierenden Wirkstärken auf die Haut erarbeitet. Dabei wird unter Berücksichtigung der Wirkstärke der Inhaltsstoffe, deren Konzentration in den Komponenten und dem Mischungsverhältnis der Komponenten eine Gefährdungszahl des Produktes ausgerechnet. Verschiedene Produkte für den gleichen Anwendungszweck können so verglichen werden. Für die Berechnung kann der "Gemischerechner" genutzt werden. Dabei wird bei den üblichen Inhaltsstoffen von Epoxidharzen die sensibilisierende Wirkstärke vom Rechner vorgegeben. Andere gefährliche Eigenschaften, wie die inhalative Belastung durch Lösemittel, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Hinweise gibt der Rechner auch bei krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B – und bei atemwegssensibilisierenden Stoffen, wenn diese mindestens in einer Konzentration von einem Prozent enthalten sind.

[1] Kalberlah: Vergleichende Bewertung von Epoxidharzen. Teil A: Entwicklung eines Rankingsystems für Epoxidharze, BAuA, Dortmund/Berlin/Dresden 2007, www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2062.pdf?__blob=publicationFile&v=5.

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