Begriff

Ortsfeste Treppen – kurz Treppen – sind im Gegensatz zu beweglichen Treppen fest im Gebäude oder an Maschinen vorgebaute Aufstiege mit Stufen und Geländer sowie ggf. Plattform.

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei festen Treppen ist die Ausbildung bzw. die Führung der Lauflinie im Treppengrundriss, die als gedachte Linie den üblichen Weg eines Treppenbenutzers vorsieht. Die Steigung von Treppen liegt zwischen 20° und 45°, wobei der Bereich zwischen 30° und 38° bevorzugt werden sollte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Musterbauordnung (MBauO)
  • Bauordnungen der Länder
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • DGUV-R 208-005 "Treppen"
  • EN ISO 14122-1 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zuganges zwischen zwei Ebenen"
  • EN ISO 14122-3 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer"
  • DIN 18065 "Gebäudetreppen"

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