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(1) Zur vereinfachten Anwendung in der betrieblichen Praxis können aus den Anforderungen der EMFV Bereiche zum Schutz der Beschäftigten abgeleitet werden. Diese Bereiche werden als Expositionszonen bezeichnet. Expositionszonen stellen eine Handlungshilfe zur Umsetzung des Schutzkonzepts der EMFV dar. Mittels Expositionszonen wird der Bezug zwischen der Höhe der EMF-Exposition und der möglichen Wirkung auf die Beschäftigten (siehe Anhang 1), den einzuhaltenden ALS und den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (siehe Teil 3) hergestellt. Aufgrund der Frequenzabhängigkeit der ALS sind manche Expositionszonen nur in bestimmten Frequenzbereichen vorhanden (siehe Abbildung 7.1 für elektrische Felder und Abbildung 7.2 für magnetische Felder). Die in den einzelnen Expositionszonen durchzuführenden Maßnahmen bauen aufeinander auf. Das Expositionszonenkonzept gilt nur für direkte Wirkungen von EMF und Wirkungen auf Implantate im Sinne des Forschungsberichtes FB 451. Andere indirekte Wirkungen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis 1: Technische Normen und weitere Veröffentlichungen enthalten möglicherweise auf anderen Rechtsnormen basierende Zonenbezeichnungen oder Zonenkonzepte, wie z. B. bei der Anwendung von Magnetresonanzverfahren oder Zonen explosionsgefährdeter Bereiche.

Hinweis 2: Wird das Expositionszonenkonzept auf die Bewertung nichtthermischer Wirkungen von magnetischen Feldern mit 100 kHz ≤ f ≤ 10 MHz angewendet, können die abgeleiteten Maßnahmen ggf. nicht verhältnismäßig sein. In diesem Fall wird empfohlen, eine fachkundige Bewertung gegen die oberen ALS bzw. ALS für die Exposition von Gliedmaßen durchzuführen.

 

(2) Die folgenden Unterabschnitte geben eine allgemeine Übersicht über die Expositionszonen. Die detaillierte Beschreibung der Expositionszonen und der Gefahrenzone erfolgt in Teil 1 Abschnitt 4.

 

(3) Insgesamt sind vier Expositionszonen sowie die Gefahrenzone vorgesehen. Hierbei hat Expositionszone 0 die geringste Exposition. Die Grundlage für die Ableitung der Expositionszonen bilden die ALS der EMFV. Die Bewertung der Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, insbesondere der möglichen Gefährdungen für Implantatträger, erfolgt nach Teil 2 Anhang 1 Abschnitt A1.7.

 

(4) Das Expositionszonenkonzept kann auch auf Dritte, wie Beschäftigte von Fremdfirmen oder die Allgemeinbevölkerung (z. B. Besucher), angewendet werden. Hierbei sind z. B. die Regelungen der 26. BImSchV oder zur Geräte- und Anlagensicherheit auf Anwendbarkeit zu prüfen und ggf. anzuwenden (siehe Hinweise in Abschnitt 7.1).

 

(5) Werden alternativ EGW zur Bewertung der Exposition herangezogen oder nicht sinusförmige EMF bewertet, ist die hier vorgestellte vereinfachte Herangehensweise nicht anwendbar. Für die Bewertung:

 

1.

der Exposition mittels EGW siehe Teil 1 Abschnitt 6.5 und Teil 2 Abschnitt 9,

 

2.

nicht sinusförmiger EMF siehe DGUV-I 203-038.

Hinweis: Im Frequenzbereich von 100 kHz ≤ f ≤ 10 MHz ist eine Bewertung von nichtthermischen Wirkungen nach dieser Technischen Regel und von thermischen Wirkungen nach TREMF HF zu prüfen und ggf. durchzuführen.

7.1 Expositionszone 0

Die zu bewertende Exposition liegt in Abhängigkeit von der Frequenz unterhalb der Schwellenwerte nach Teil 2 Anhang 1 Abschnitt A1.7 zur Gewährleistung der Sicherheit von Beschäftigten mit Implantaten im Sinne des Forschungsberichts FB 451 und der unteren ALS[1] bzw. der ALS für thermische Wirkungen[2]. Bei Einhaltung dieser Schwellen liegt eine vergleichsweise geringe Exposition vor. In der Expositionszone 0 sind weder für Beschäftigte noch für besonders schutzbedürftige Beschäftigte mit Implantaten gemäß Forschungsbericht FB 451 technische Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Pflicht zur Unterweisung nach § 19 EMFV bleibt hiervon unberührt.

Hinweis 1: Muss der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen (siehe Abschnitt 3.1) z. B. die Grenzwerte nach Anhängen 1 bis 3 26. BImSchV oder nach Anhängen 2 und 3 EU-Ratsempfehlung zu EMF 1999/519/EG einhalten, so kann er die Expositionszone 0 um eine Unter-Expositionszone erweitern, z. B. Expositionszone 0Allgemeinbevölkerung.

Hinweis 2: Die verschiedenen Bewertungsgrundlagen (Schwellenwerte, verschiedene ALS) für Expositionszone 0 sind in Abbildung 7.1 (für elektrische Felder) und Abbildung 7.2 (für magnetische Felder) durch unterschiedliche Linienarten gekennzeichnet (siehe korrespondierende Legenden).

Hinweis 3: Andere indirekte Gefährdungen durch EMF und andere Gefährdungsfaktoren, mit Ausnahme der Beeinflussung von Implantaten gemäß Forschungsbericht FB 451, werden im Expositionszonenkonzept nicht berücksichtigt und müssen gesondert betrachtet werden, z. B. Brand und Explosion durch elektrischen Überschlag.

[1] Elektrische Felder: Schnittpunkt von Schwellenwert nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.25 und unterer ALS nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.13 bei f ≈ 1,253 kHz.
[2] Magnetische Felder: Schnittpunkt von Schwellenwert nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.26 und ALS für thermische Wirkungen nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.21 bei...

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