Organismus/GVO Risikogruppe Pathogenität Impfung Asservierung ngU weitere Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen2), 3)

4)

Nr.
Bakterien

Neisseria

meningitidis
2 H (ja) nein nein Beim Umgang mit Meningokokken bestehen für deutlich und dauerhaft abwehrgeschwächte Beschäftigte gesundheitliche Bedenken. 4.1
Staphylococcus aureus 2 H, T nein nein nein Beim Umgang mit S. aureus bestehen für deutlich und dauerhaft abwehrgeschwächte Beschäftigte (auch Diabetiker) gesundheitliche Bedenken. 4.2
Streptoooccus agalactiae 2 H, T nein nein nein bei Schwangerschaft kulturelle Untersuchung auf Besiedlung mit S. agalactiae 4.3
Streptococcus pneumoniae 2 H, T (ja) nein nein Untersuchung auf bestimmte Risikofaktoren, insbesondere Zustand nach Milzexstirpation 4.4
Streptococcus pyogenes 2 H, T nein nein nein Untersuchung auf Folgezustände von akutem rheumatischen Fieber und akuter Glomerulonephritis 4.5

Staphylococcus

epidermidis
2 H nein nein nein   4.6
Escherichia coli EHEC

2

3**
H,T nein nein nein   4.7
Parasiten
Leishmania major 2 H nein nein nein Beim Umgang mit L. major bestehen für abwehrgeschwächte Beschäftigte gesundheitliche Bedenken. 5.1
Toxoplasma gondii 2 H,(T) nein nein nein Beim Umgang mit T. gondii bestehen für deutlich und dauerhaft. abwehrgeschwächte Beschäftigte und für seronegative Schwangere gesundheitliche Bedenken 5.2
Entamoeba histolytica 2 H,T nein nein nein   5.3
Pilze

Candida

albicans
2 H, T nein nein nein   6.1

Candida

tropicaIis
2 H, T nein nein nein   6.2
Aspergillus fumigatus 2 H,T nein nein nein Beim Umgang mit A. fumigatus können für Beschäftigte mit klinisch relevanter Typ 1- Sensibilisierung gegen Schimmelpilze, mit anamnestisch bekannter exogener allergischer Alveolitis oder chronischen Erkrankungen der Atemwege gesundheitliche Bedenken bestehen 6.3

Fusarium

oxysporum,

F. soIani

F. verticilloides
2 H,T nein nein nein Für Beschäftigte mit bekannter Schimmelpilzallergie, chronischen Erkrankungen der Atemwege oder unter ständiger Gabe von Immunsuppressiva kann der Umgang mit Fusarium oxysporum, F. solani und F. verticilloides eine Gefährdung der Gesundheit bedeuten. 6.4
Viren

Humanes

Cylomegalie- Virus (HCMV)
2 H nein nein nein Beim Umgang mit HCMV bestehen für deutlich und dauerhaft abwehrgeschwächte Beschäftigte und für seronegative Schwangere gesundheitliche Bedenken. 7.1
Hepatitis-B- Virus (HBV) 3** H Ja nein nein5) Leberzirrhose, Leberzellkarzinom 7.2
Hepatitis-C- Virus (HCV) 3** H nein nein Ja Leberzirrhose, Leberzellkarzinom 7.3
Epstein-Barr-Virus (EBV) 2 H nein nein nein   7.4
Vaccinia-Virus 2 H,T nein5) nein nein Beim Umgang mit Vaccinia-Virus bestehen für Immunsupprimierte oder Beschäftigte mit Ekzemen gesundheitliche Bedenken. 7.5
Humanes Immunodefizienz Typ 1 und 2 (HIV-1, HIV-2)

**

3
H nein nein Ja Hohe Variabilität lässt Rückschlüsse auf die Infektionsquelle zu 7.6

Adenovirus

(HAd, VI-47)
2 H nein nein nein für immunsupprimierte Beschäftigte bestehen gesundheitliche Bedenken 7.7
Semliki Forest-Virus (SFV) 2 H nein nein nein für immunsupprimierte Beschäftigte bestehen gesundheitliche Bedenken 7.8
1) Die Angaben in der Liste bedeuten:
  Risikogruppe: Einstufung nach der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten
    ** = Das Infektionsrisiko für Beschäftigte ist begrenzt, da eine Infektion über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann.
  Pathogenität: H = humanpathogen
    T = tierpathogen
  Impfung: Impfung wird empfohlen (ZKBS / Ständige Impfkommission)
    (ja) = keine generelle Impfempfehlung
  Asservierung: Untersuchungsmaterial und Aufbewahrungsdauer in Jahren
  ngU: Nachgehende Untersuchungen
2) Hier werden erregerspezifische Hinweise gegeben, die über den Inhalt des für alle Organismen einheitlichen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 43 ”Biotechnologie“ hinausgehen.
3) Sollte der begründete Verdacht einer arbeitsplatzbedingten Infektion bestehen, kann eine Typisierung von Laborstamm und Patientenisolat erforderlich sein.
4) Lfd. Nummer in den Erläuterungen zur Liste.
5) Nachgehende Untersuchungen sind allerdings bei Beschäftigten ohne ausreichenden Antikörperschutz erforderlich.

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