Die nachfolgenden Regelungen gelten für Arzt- und Zahnarztpraxen:

 

(1) Im Rahmen der medizinischen Untersuchung und Behandlung von Menschen in Praxen sind folgende organisatorische Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

1.

Patientenströme sinnvoll steuern, um Infektionsrisiken in den Praxisräumen zu minimieren:

Trennung der Patientenströme: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- bzw. Wartebereich durchführen. Für Verdachtsfälle spezielle Sprechzeiten festlegen.

 

2.

Bereitstellung von Information am Praxiseingang und auf der Internetseite: Verhaltensmaßnahmen am Praxiseingang und auf der Internetseite der Praxis an prominenter Stelle platzieren:

 

a)

Hinweis, sich bei Erkältungssymptomen nicht direkt in die Praxis zu begeben, sondern zunächst telefonisch das Vorgehen abzustimmen.

 

b)

Allgemeinverständliche Hinweise zu der entsprechenden Krankheit, einschließlich Kontagiosität des pandemischen Virus in der präsymptomatischen Phase, Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen geben (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Tragen von MNS beim Betreten der Praxisräume, Abstand halten).

 

c)

Erläutern, ob und wann eine Erkrankung mit einer Testung auf das pandemische Virus abgeklärt werden sollte, nach den aktuellen Empfehlungen z.B. des RKI mit besonderer Berücksichtigung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst.

 

3.

Sollte die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung für Patienten mit einer leichten Atemwegserkrankung bestehen, ist davon Gebrauch zu machen.

 

4.

Möglichkeit der postalischen Zustellung von Rezepten und Überweisungen bei in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten nutzen (situationsangemessene Auslegung von § 15 Absatz 2, § 24 Absatz 2 und Ziffer 4 Anhang 1 Anlage 4a Bundesmantelvertrag – Ärzte, [54]) und/oder deren Abholung nach terminlicher Vereinbarung ermöglichen, z.B. zu festgelegten Zeiten.

 

5.

Am Eingang, am Telefon und auf der Internetseite auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117 oder www.116117.de) für medizinische Hilfe in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen sowie für bestimmte Patientenfragen zur Vorgehensweise verweisen.

 

(2) Vorgehen in der Praxis bei einem Verdachtsfall:

Hinweise zum aktuellen Geschehen und Verhaltensweisen sind auf den Internetseiten des RKI und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu erhalten und umzusetzen [55, 56]. Spezielle Regelungen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst sind zu berücksichtigen. Hinweise für Patienten und ggf. Angehörige sind auf den Internetseiten der BZgA [26] zu finden.

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