(1) Eine feste Zuordnung von medizinischem Personal verringert die Anzahl an Kontakten und somit das Risiko einer Übertragung. Dies ist, wenn möglich, zu berücksichtigen. Hinweise des RKI und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Vorgehen im Krankenhaus sind zu berücksichtigen und umzusetzen [57]. Hierzu gehören z.B.:
(2) Hinweis zum ressourcenschonenden Einsatz von PSA im Krankenhaus und in Kliniken: Entsprechend der jeweiligen epidemiologischen Lage ist zu prüfen, ob Operationen, die nicht dringend erforderlich sind, auch zur Entlastung der Beschäftigten und zur Vorhaltung von Intensivkapazitäten, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.
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