(1) Eine feste Zuordnung von medizinischem Personal verringert die Anzahl an Kontakten und somit das Risiko einer Übertragung. Dies ist, wenn möglich, zu berücksichtigen. Hinweise des RKI und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Vorgehen im Krankenhaus sind zu berücksichtigen und umzusetzen [57]. Hierzu gehören z.B.:

 

1.

Isolierbereich festlegen, der ein von übrigen Arbeitsbereichen sicher abgetrennter Bereich ist, z.B. eine Etage um einen infizierten oder krankheitsverdächtigen Patienten zu versorgen, in dem z.B. der Flur als Schleusenbereich fungiert.

 

2.

Unterbringung der Patienten in Einzelzimmern mit Nasszelle. Kohortenisolierung ist nur bei Familienangehörigen oder Patienten mit gleichen Laborbefunden möglich.

 

a)

Patientenströme sinnvoll steuern, um Infektionsrisiken zu minimieren.

 

b)

Trennung der Patientenströme: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- bzw. Wartebereich und der Notaufnahme durchführen. Für Verdachtsfälle spezielle Sprechzeiten festlegen, insbesondere nach Ende der regulären Sprechstunde.

 

c)

Die Infektionsschutzmaßnahmen in der Pandemie sind in das Konzept der Notfallversorgung zu integrieren.

 

d)

Risiken durch raumlufttechnische Anlagen, durch die eine Verbreitung des pandemischen Virus in Aerosolen auf andere Räume möglich ist, sind vor Ort zu bewerten und zu miniminieren. Ein ausreichender Luftaustausch im Patientenzimmer ist sicherzustellen (siehe auch 4.1.3).

 

(2) Hinweis zum ressourcenschonenden Einsatz von PSA im Krankenhaus und in Kliniken: Entsprechend der jeweiligen epidemiologischen Lage ist zu prüfen, ob Operationen, die nicht dringend erforderlich sind, auch zur Entlastung der Beschäftigten und zur Vorhaltung von Intensivkapazitäten, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

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