Begriff

Toilettenräume sind Räume, die mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie ggf. Urinale enthalten. Sie können mit Toilettenzellen (von innen absperrbare, durch Trennwände vom Toilettenraum getrennte Bereiche mit einer Toilette) oder einem vollständig von den Toiletten oder Toilettenzellen abgetrennten Vorraum versehen sein, müssen es aber nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach Anhang 4.1 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Toilettenräume bereitstellen.

ASR A4.1 "Sanitärräume" präzisiert diese Anforderung.

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