Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Tierheim/Tierpension
1.1 Arbeitsräume und Gehege[2]

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Stolpern und Stürzen in Arbeitsräumen und Tiergehegen
  • Bisse von Hunden

Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates in Verbindung mit extremen Körperhaltungen beim Füttern und Reinigen

Gesundheitsbeeinträchtigung durch

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten

TierSchG

IfSG

StVO

StVZO

BetrSichV

GefStoffV

BioStoffV

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 500

TRGS 525

TRGS 600

DGUV-R 108-003

DGUV-I 240-260

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

Substitution:

  • Substitution gefahrstoffhaltiger Reinigungs- und Desinfektionsmittel durch Mittel ohne sensibilisierende Stoffe

Technische Maßnahmen:

  • Realisieren von sicher begehbaren und leicht zu reinigenden Fußböden in Arbeitsräumen
  • tritt- und kippsichere sowie belastbare Ablauföffnungen mit bodengleicher Abdeckung
  • Transport von Tieren mit einem vom Fahrgastbereich getrennten Transportraum (z. B. durch Drahtgitter)

Organisatorische Maßnahmen:

  • bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. Vereisung im Außenbereich) Gehege nicht betreten
  • Erstellen von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneplänen
  • Erarbeiten von Betriebsanweisungen zum sicheren und gesundheitsgerechten Umgang mit Reinigungsmitteln und Flüssigkeitsstrahlern (Achten auf Einhaltung der Prüffristen!)
  • Einsatz von Flüssigkeitsstrahlern mit GS- bzw. DGUV-Test-Zeichen
  • Einbeziehen von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellen eines Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegeplans
  • Einrichten einer Quarantänestation für Neuzugänge
  • Installation einer Krankenstation zur Behandlung kranker Tiere
  • Einrichten, Ändern oder Instandhalten elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nur von Elektrofachkraft
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 24, G 26, G 42, G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung
  • Tragen von Schutzbrille, Schutzkleidung, Schutzhandschuhen gegen Nässe, Schutzstiefel, ggf. Atemschutzgeräte
  • Benutzung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln
  • Impfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), ggf. Tollwut (illegale Importtiere) und gegen die durch Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung in FSME-Risikogebieten.
  • Impfung gegen SARS-CoV-2-Virus
1.2 Halten und Erziehen von Hunden

Gefahr von Verkehrsunfällen bei nicht richtig erzogenen Hunden

Gefahr von Bissverletzungen bei falscher Ansprache des Hundes

Beeinträchtigung durch Lärm (Hundegebell)

TierSchG

TierSchHuV

IfSG

BetrSichV

StVO

StVZO

Organisatorische Maßnahmen:

  • Regeln und Grenzen setzen, aber mit dem Hund und nicht gegen ihn[3]
  • physische und psychische Härte gegenüber Hunden vermeiden
  • Gruppenhaltung von Hunden bevorzugen (fördert Sozialverhalten)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Weiterbildung des Hundehalters zum besseren Verständnis des angeborenen und instinktiven Verhaltens von Hunden
2 Wildpark und Zoo
2.1 Einfangen, Transportieren und Pflegen von Wildtieren, Behandeln erkrankter Tiere

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Stürze in Gehegen
  • Abstürzen in Trocken- und Wassergräben
  • Berührung von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen
  • untaugliche Geräte und Methoden beim Einfangen von Wildtieren
  • mangelhafte Sicherung bei notwendigen Transporten auf öffentlichen Straßen

Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten durch

  • Bisse und Gifteinwirkung
  • Tierallergene (z. B. Kontaktekzem)
  • Infektionen von Tier zu Mensch und umgekehrt
  • körperlich schwere Arbeit unter Zwangshaltung

Psychische Belastung und Beanspruchung infolge nicht immer kalkulierbarer Risiken durch[4]

  • Fahrlässigkeit von Beschäftigten
  • Funktionsmängel von Sicherheitseinrichtungen

TierSchG

IfSG

BetrSichV

LasthandhabV

StVO

StVZO

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

DGUV-V 3

DGUV-V 70

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-R 114-001

DGUV-I 206-017

DGUV-I 206-026

DGUV-I 214-061

DGUV-I 214-078

DGUV-I 240-234

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

DGUV-I 250-010

DGUV-G 306-001

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz geeigneter Tierfangmethoden und Tierfanggeräte zum Einfangen von Tieren
  • Einsatz von für Menschen gefährlichen Betäubungsmitteln nur vom Tierarzt oder von Personen mit nachgewiesener Sachkunde nach Genehmigung des Veterinäramtes
  • Sicherung von Schleusen- und Türen von Gehegen (Sicherheitsstufe III) nach DGUV-I 214-061
  • sichere Behandlungsstände für veterinärmedizinische Versorgung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen eines Tierkatasters und Einstufung der Wildtiere mit Schlussfolgerungen für Bau des Geheges und Umgang mitTieren
  • für das Einfangen gefährlicher oder besonders gefährlicherTiere

    • weisungsbefugte, aufsichtführende Person
    • ausgebildetes und erfahrenes Tierpflegerpersonal
    • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Ladungss...

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