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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Internet: www.dguv.de

Projekt "Psyche und Trauma",

Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt",

Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" der DGUV.

Layout & Gestaltung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion

Titelbild: © Halfpoint/Fotolia

Ausgabe: Juli 2015

DGUV Information 206-017

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Traumatische Ereignisse bei der Arbeit

Ein Thema für Unternehmen?!

Traumatische Ereignisse - das sind verstörende Ausnahmen von den normalen Geschehnissen des Alltags. Sie passieren selten, sind aber hoch belastend und folgenschwer. Wir denken nicht gern daran, dass schwere Unfälle, Gewalttaten, Angst und Entsetzen in unser Leben und gar in unsere betrieblichen Abläufe einbrechen können. Aber noch schlimmer ist es, im Ernstfall unvorbereitet, hilflos und planlos dazustehen.

In vielen Unternehmen kommen die im Folgenden beschriebenen Arbeitsunfälle selten oder nie vor. In manchen treten sie häufiger auf. Unabhängig von der Häufigkeit aber können sie seelische Verletzungen mit schweren und langwierigen Folgen hinterlassen. Und sicher: Es handelt sich um seltene Ereignisse. Wenn sie jedoch eintreten, bedeuten sie für die Betroffenen eine extreme Belastung und für das Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Ziel dieser Handlungshilfe ist es daher, Ihnen den Umgang mit dem Thema "traumatische Ereignisse bei der Arbeit" zu erleichtern.
Bitte schauen Sie sich die folgenden Beispiele kurz an.
Was, wenn ein solches oder ähnliches Ereignis in Ihrem Unternehmen passiert?
Zudem haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer auch Pflichten, die es notwendig machen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: Was, wenn die Gefährdungsbeurteilung darauf hinweist, dass es auftreten könnte?
  Sind Sie darauf vorbereitet?
  • Sie haben eine Fürsorgepflicht. Sie tragen Sorge für die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten.
  • Sie haben eine Meldepflicht, wenn ein Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Beschäftigten zur Folge hat.
  • Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – auch für Gefährdungen durch traumatische Ereignisse.
   
Beispiel 1  
Beim Einrichten einer Autobahnbaustelle muss Ihr Mitarbeiter mit ansehen, wie sein Kollege von einem LKW erfasst und überrollt wird. "Als der Kollege vom LKW erfasst wurde, war ich wie gelähmt, schockiert. Ich kann mich gar nicht mehr richtig erinnern, ich bin dann hingelaufen, er lebte und irgendwann kam dann endlich Hilfe. Auch um mich hatte sich dann jemand gekümmert. Es hatte meinen engsten Kollegen getroffen. Ich werde dieses Erlebnis einfach nicht los! Immer wieder läuft es wie ein Film vor meinem inneren Auge ab."
Beispiel 2  
Die Kassiererin in Ihrer Tankstelle wird mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe von Bargeld gezwungen. "Seit dem Überfall war ich noch nicht wieder arbeiten, bin schon einige Wochen krankgeschrieben. Jedes Mal wenn eine automatische Tür aufgeht erschrecke ich und bekomme Herzrasen und die Luft bleibt mir weg. Dann habe ich furchtbare Angst, alles könnte schon wieder passieren. Mein Mann sagt zwar, der Überfall sei vorbei, aber ich hatte solche Todesangst, das möchte ich nie wieder erleben."
Beispiel 3:  
Ihr Mitarbeiter im Prüfdienst wird bei einer Fahrscheinkontrolle auf das Übelste beschimpft, bespuckt und schließlich geschlagen.

"Nicht nur in der Bahn beim Kontrollieren war ich vorsichtig und sehr misstrauisch, ich hatte das Gefühl, jeder will mir wieder an den Kragen. Dabei hat mir der Job doch früher Spaß gemacht, ich war gern unter Leuten. Ich konnte nachts kaum noch schlafen und hatte schon Angst, wieder arbeitslos zu werden.

Mein Arbeitgeber hat mich dann auf ein Seminar geschickt. Da habe ich viel über Kommunikation und Deeskalation gelernt.

Brenzlige Situationen kommen immer wieder mal vor, aber ich kann besser damit umgehen und die Arbeit läuft wieder.
Beispiel 4:  
Einer Ihrer erfahrensten nautischen Offiziere muss trotz Notfallmaßnahmen und Ausweichmanöver miterleben, dass es zu einer Kollision mit einem anderen Schiff kommt. "Ich hatte Wache. Das andere Schiff hatte seinen Kurs einfach beibehalten, die reagierten gar nicht auf Funk und Signalraketen und in dem engen Fahrwasser konnte ich mit unserem großen Schiff nicht ausweichen. Ich konnte nichts machen! Den riesen Schlag als er uns rammte und den Backbordtank aufriss, höre ich immer wieder und ich rieche den sauren Schwerölgestank, wenn ich die Augen zumache. Ich geh' nie wieder an Bord, allein bei dem Gedanken bekomme ich schon schweißnasse Hände. Ich weiß gar nicht, wie es mit mir weitergehen soll. Vorübergehend hatte die Reederei einen Job in der Inspektion, aber man will mich wieder auf einem Schiff einsetzen. Für mich steht fest: Ich fahre nie wieder zur Se...

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