Ein wenig anders sieht es mit den Arbeitsplatzbegehungen aus. Begehungen, insbesondere Erstbegehungen sollten als Grundlage für die Tätigkeit als Betriebsarzt immer persönlich durchgeführt werden, um vor Ort die spezielle Arbeitsplatzsituation oder die Belastungen der eingesetzten Personen persönlich in Augenschein zu nehmen und einzuschätzen. Auch die Betriebsbegehungen sollten nicht telemedizinisch erfolgen.

Nur in Ausnahmefällen kann eine Einzelplatzbeurteilung, idealerweise im Rahmen einer spezifischen Fragestellung, per Webcam durchgeführt werden und die persönlichen Begehungen ergänzen (Leitfaden Telearbeitsmedizin[1]).

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