Die Organisation stellt sicher, dass die Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere wenn die Belange des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit dies erfordern, aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, Erfahrung sowie ihrer physischen und psychischen Voraussetzungen geeignet sind.

Im Hinblick auf die Eignung der Beschäftigten sind eine angemessene Ausbildung und die notwendige Erfahrung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl bei Einstellungen, Versetzungen als auch bei Änderung des Aufgabenbereichs oder des Arbeitsumfeldes.

Eine entsprechende berufliche Qualifikation und Erfahrung sowie physische und psychische Eignung der Beschäftigten für die durchzuführenden Aufgaben reduziert die Risiken beispielsweise bei der Bedienung von Maschinen, beim Umgang mit Gefahrstoffen oder bei der Durchführung anderer gefahrgeneigter Tätigkeiten.

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