Begriff

Steigeisen sind einzelne, vorwiegend an senkrechten Bauteilen fest angebrachte Auftritte. Steigeisengänge sind Aufstiege mit ein- oder zweiläufig übereinander angeordneten Steigeisen. Sie werden eingesetzt an Gebäudeteilen, Masten, Behältern, Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie in Gruben und Schächten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Anforderungen an Steigeisengänge sind in Anhang 1.11 Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Weiterführende sicherheitstechnische Empfehlungen enthalten die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.8 "Verkehrswege", insbesondere Abschn. 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" und die DGUV-R 103-008"Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume".

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