Nach Abschn. 8 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Sicherheitsleitsysteme anzubringen, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch die Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitskennzeichen nicht ausreichend gewährleistet ist.
Optische Sicherheitsleitsysteme führen demnach insbesondere zu einer Verbesserung:
- der Wahrnehmung des Verlaufes und Begrenzung des Fluchtweges,
- der Wahrnehmung baulicher Einrichtungen z. B. Türrahmen, Treppenstufen, Bedienelemente und
- der Orientierung bei Verrauchung.
Hochmontierte Rettungszeichen und optische Sicherheitsleitsysteme
Beide erfüllen jeweils spezifische Funktionen bzw. sind aufgrund von unterschiedlichen Erfordernissen nötig. Sie ergänzen einander also, können sich aber nicht gegenseitig ersetzen.
Erfordernis von Sicherheitsleitsystemen
Relevante Kriterien können sein: Hohe Brandlasten, unübersichtliche Bauweise, hohe Personenzahlen, besondere betriebliche Umstände, wie bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Flughäfen, Großkaufhäusern, Veranstaltungsgebäuden usw.
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