Nach Abschn. 8 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Sicherheitsleitsysteme anzubringen, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch die Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitskennzeichen nicht ausreichend gewährleistet ist.

Optische Sicherheitsleitsysteme führen demnach insbesondere zu einer Verbesserung:

  1. der Wahrnehmung des Verlaufes und Begrenzung des Fluchtweges,
  2. der Wahrnehmung baulicher Einrichtungen z. B. Türrahmen, Treppenstufen, Bedienelemente und
  3. der Orientierung bei Verrauchung.
 
Achtung

Hochmontierte Rettungszeichen und optische Sicherheitsleitsysteme

Beide erfüllen jeweils spezifische Funktionen bzw. sind aufgrund von unterschiedlichen Erfordernissen nötig. Sie ergänzen einander also, können sich aber nicht gegenseitig ersetzen.

 
Praxis-Beispiel

Erfordernis von Sicherheitsleitsystemen

Relevante Kriterien können sein: Hohe Brandlasten, unübersichtliche Bauweise, hohe Personenzahlen, besondere betriebliche Umstände, wie bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Flughäfen, Großkaufhäusern, Veranstaltungsgebäuden usw.

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