Bodennahe optische Sicherheitsleitsysteme mit lang nachleuchtenden Elementen oder elektrisch betriebenen Leuchtmitteln finden zunehmend Würdigung in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (ASR A2.3). Grund: Optische Sicherheitsleitsysteme ermöglichen gerade in sensiblen Bereichen (z. B. Schiffbau, Tunnelanlagen, große Veranstaltungs- und Beherbergungsbetriebe) mehr als alle anderen Sicherheitsbeleuchtungen oder -kennzeichnungen eine schnelle und sichere Orientierung – auch und gerade bei drohender Verrauchung.

Abschn. 8.4 ASR A2.3 beschreibt die konkreten Bau- und Betriebsvorschriften für diese Systeme. Eine gute Beratung ist auch hier wesentlich, weil es z. B. bei lang nachleuchtenden Produkten eine Vielzahl von technischen Spezifikationen gibt (verschiedene Auflade- und Abstrahlzeiten, Beständigkeit der Materialien usw.). Außerdem muss hier technisch und/oder organisatorisch sichergestellt werden, dass die erforderliche Belichtung erzielt wird und die Materialien unbeschädigt und sauber bleiben. Bei entsprechender Auslegung kann ein mit nachleuchtenden Produkten gestaltetes optisches Leitsystem eine herkömmliche elektrische Sicherheitsbeleuchtung entbehrlich machen.

 
Praxis-Tipp

Nachleuchtende Kennzeichnung – vielfältig und preiswert

In jedem Fall bietet die Verwendung lang nachleuchtender Produkte (als Klebefolien, Profile, Farben usw.) jederzeit die Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Bereiche aufzuwerten, die mit oder ohne Sicherheitsbeleuchtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als unzureichend im Dunkeln begehbar erachtet werden.

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