Neben den inhaltlichen Mindestanforderungen ist zu empfehlen, dass der SiGePlan weitere Elemente enthält. Dazu gehören:

  • Auftragnehmer: Um die Schutzmaßnahmen im SiGePlan eindeutig mit Verantwortlichkeiten zu versehen, sollte die beauftragten Formen und der/die jeweils Verantwortliche/n benannt werden.
  • LV-Positionen: Die in die Ausschreibung eingeflossenen Informationen des Koordinators sind im SiGePlan wieder aufzunehmen. Dazu gehört die Ordnungsnummer für die Schutzeinrichtungen.
  • Informations- und Arbeitsmaterialien: Über die Arbeitsschutzbestimmungen hinausgehende Informationen zu ausgewählten Maßnahmen können den Beteiligten als Verweis, ggf. auch in kompletter Form bereitgestellt werden. Hier hat sich in der Praxis die "Gelbe Mappe" der BG Bau bewährt.
  • Mitgeltende Unterlagen: Zu den jeweiligen Maßnahmen kann auch auf Dokumente verwiesen werden, die arbeitsschutzrechtlich von den jeweiligen Auftragnehmern verlangt werden. Dazu gehören z. B. die Abbruchanweisung, der Plan für den Gerüstauf- und -abbau, die Montageanweisung oder der Schweißerlaubnisschein.

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