Auf Basis des geplanten Bauablaufs und der vorgesehenen Vergabe von Leistungen (z. B. in Form eines Losverzeichnisses) sind die Arbeitsabläufe in geeigneter Weise zu unterteilen. Bewährt haben sich dabei Gewerkbezeichnungen nach VOB Teil C ATV DIN 18300 ff. Bezogen auf das konkrete Bauvorhaben können diese Abläufe noch feiner untergliedert (z. B. nach Bauteilen oder Ebenen) oder aber auch zusammengefasst werden (z. B. für bestimmte Ausbaugewerke).

Die möglichen Wechselwirkungen zwischen den Arbeitsabläufen sollten durch eine geeignete zeitliche und/oder räumliche Zuordnung dargestellt werden. Hierzu wird häufig der Bauzeitenplan integriert, obwohl dafür keine Verpflichtung besteht. Alternative Darstellungsformen nutzen Gefährdungsmatrizen oder eingebettete Bauzeichnungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge