Grundelemente eines SiGePlans sind:

Arbeitsabläufe
Gefährdungen
Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
Arbeitsschutzbestimmungen

1 Arbeitsabläufe

Ermitteln und benennen der nach Gewerken gegliederten Arbeitsabläufe, z.B. in Anlehnung von VOB Teil C ATV DIN 18300 ff. unter Berücksichtigung der DIN 18299.

2 Gefährdungen

Aus den relevanten gewerkbezogenen Gefährdungen sind die gewerkübergreifenden Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren.

→ Gewerkbezogene Gefährdungen

Dies sind die bei der Ausführung eines Gewerkes auftretenden Gefährdungen, z.B. Gefahr des Abstürzens von hochgelegenen Arbeitsplätzen bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten; Verschüttungsgefahr bei Erdarbeiten in Baugruben und Gräben.

→ Gewerkübergreifende Gefährdungen

Dies sind

  • gegenseitige Gefährdungen, die sich durch örtliches und zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke ergeben, z.B. Gefährdung eines Maurers durch Schweißrauche, weil sein Arbeitsplatz in der Nähe eines Schweißarbeitsplatzes liegt; Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz durch Baumaschinen anderer Gewerke.
  • gegenseitige Gefährdungen, die von einem Gewerk ausgehen bzw. eröffnet werden und von denen Beschäftigte anderer Gewerke betroffen sind, die nacheinander Arbeiten am Bauvorhaben verrichten, z.B. nicht vorhandene Abdeckungen von Deckenöffnungen oder fehlende Absturzsicherungen in Treppenhäusern.
  • Gefährdungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, z.B. Gefährdungen durch Emissionen jeglicher Art; Gefährdung durch erdverlegte Leitungen bzw. Freileitungen, die über das Baufeld führen.
  • Gefährdungen durch Dritte, z.B. durch weitere betriebliche Nutzung von Teilen des Baufeldes durch den Bauherren; Gefährdung durch öffentlichen Verkehr; Gefährdungen, die sich durch Nachbarbaustellen ergeben.

3 Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe

Darstellen von möglichen Wechselwirkungen zwischen den nach Gewerken gegliederten Arbeitsabläufen, z.B. in Form von Bauzeitenplänen. Für Hochbau-Baustellen bietet sich die Form eines Balkendiagramms an. Für Tiefbau-Baustellen, die sich oftmals als Linienbaustellen darstellen, können daneben auch Weg-Zeit-Diagramme sinnvoll sein.

4 Maßnahmen

Festlegen und dokumentieren der Maßnahmen, die zur Vermeidung bzw. Verringerung der zuvor ermittelten gewerkübergreifenden Gefährdungen notwendig sind, wie z.B. gemeinsam genutzte Einrichtungen und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die Erkenntnisse zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz nach dem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Insbesondere sind die "Allgemeinen Grundsätze" nach § 4 Arbeitsschutzgesetz anzuwenden.

Ausgenommen sind die Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber nach den Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet ist und die der Direktions- und Entscheidungspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten unterliegen, z.B. Unterweisungen, Bereitstellung geeigneter und sicherer Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung.

5 Arbeitsschutzbestimmungen

Die BaustellV fordert in § 2 Abs. 3 Satz 2, dass der SiGePlan für die betreffende Baustelle die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen muss. Diese Anforderung wird im Allgemeinen erfüllt, wenn die, den ausgewählten Maßnahmen zugeordneten Arbeitsschutzbestimmungen, benannt sind. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, die anzuwendenden Bestimmungen zu konkretisieren.

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