Mit konkreten Handlungsanweisungen und Unterweisungen kann ein Unternehmen die Sicherheit seiner Beschäftigten bei Pannen oder einem Unfall erhöhen. Einen Schritt weiter kann man gehen, indem bereits im Vorfeld bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, die möglicherweise diese gefährlichen Situationen zu vermeiden helfen.

Hierzu gehört beispielsweise, dass Mitarbeiter, die ein neues Firmenfahrzeug übernehmen, in die Funktion dieses Fahrzeugs eingewiesen werden. Dies gilt nicht nur dann, wenn ein Mitarbeiter ein Fahrzeug über eine längere Zeit fahren soll, sondern auch bei einmaligen Fahrten. Die Notfallausstattung des Fahrzeugs könnte überprüft und bei Bedarf ergänzt werden. Das beinhaltet z. B. auch, dass ein Verbandkasten rechtzeitig vor dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums ausgetauscht wird bzw. die sterilen Materialien (die ein Verfallsdatum haben) erneuert werden.

Bei Firmenfahrzeugen kann das Unternehmen ganz konkrete Anweisungen geben, wie sich der Fahrer im Fall einer Panne oder eines Unfalls zu verhalten hat. Das Unternehmen kann beispielsweise den Beschäftigten, die ein Firmenfahrzeug führen, die Durchführung eines Reifenwechsels untersagen. Wichtig ist hier die Klarstellung, dass diese Regeln nicht als Verbot, sondern als Anweisung zur Erhöhung der Sicherheit im Fall einer Panne gelten. Sofern Mitarbeiter mit Firmenwagen bei einer Reifenpanne selbst einen Reifenwechsel durchführen möchten, kann in Erwägung gezogen werden, ob dies einmal geübt wird, da schon das Entfernen von Kunststoffradkappen die Mitarbeiter oftmals vor eine große Hürde stellt, da das zur Verfügung stehende Bordwerkzeug eines Fahrzeugs i. d. R. eher spartanisch ausfällt und zumindest auf den ersten Blick nicht immer geeignet erscheint.

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