Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat in Deutschland oberste Priorität. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Die rechtssichere Dokumentation ist im Kontext des Arbeitsschutzes daher von entscheidender Bedeutung, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV-R 100-001 eine Richtlinie herausgegeben, welche die rechtssichere Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen regelt. Ziel der Regel ist es, Unternehmen zu unterstützen, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen. Die Richtlinie enthält daher umfangreiche Informationen und Anleitungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Die DGUV-R 100-001 ist ein Handlungsleitfaden für Unternehmen, die Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Gefahrstoffmanagement und Unterweisungen behandelt.

Eine zentrale Anforderung der DGUV-R 100-001 ist die rechtssichere Dokumentation. Einige wichtige Aspekte der rechtssicheren Dokumentation gemäß DGUV-R 100-001 sind:

  • Gefährdungsbeurteilung: Jeder Betrieb muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
  • Betriebsanweisungen: Unternehmen müssen für gefährliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen.
  • Unterweisungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Die Teilnahme und der Inhalt der Unterweisungen sollten dokumentiert werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Bereitstellung und Nutzung der PSA muss dokumentiert werden. Dies umfasst auch die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Die Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die ausgebildeten Ersthelfer am Arbeitsplatz sind zu dokumentieren. Zudem sollten die Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen, Notrufnummern und Verfahren zur Meldung von Unfällen oder medizinischen Notfällen dokumentiert sein.
  • Unfälle und Vorfälle: Unternehmen müssen Unfälle und Vorfälle sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
  • Gefahrstoffmanagement: Wird in einem Betrieb mit Gefahrstoffen gearbeitet, so müssen der Einsatz, die Lagerung und die Entsorgung dokumentiert werden.

     
    Wichtig

    Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Die rechtssichere Dokumentation gemäß Gefahrstoffverordnung geht weit über Einsatz, Lagerung und Entsorgung der Gefahrstoffe hinaus. So müssen Betriebe u. a.

    • ein Gefahrstoffkataster führen, in dem alle verwendeten Gefahrstoffe erfasst werden,
    • für alle Gefahrstoffe entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDB) besitzen und aufbewahren,
    • Expositionsbewertungen durchführen und dokumentieren.

    Details sind in der GefStoffV zu finden.

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