Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, wird in den dazu gehörenden Sicherheitsdatenblättern genannt, dass es sich um SVHC handelt. Dadurch ist die Informationsweitergabe vom Stoffhersteller bzw. Importeur zum Formulierer bzw. weiteren nachgeschalteten Anwendern sichergestellt. Im Gefahrstoffkataster des Unternehmens sollten alle gefährlichen Inhaltsstoffe mit CAS-Nummern aufgeführt sein. Das ermöglicht eine systematische Überprüfung, ob diese Stoffe auf der Kandidatenliste stehen. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob noch Stoffe verwendet werden, die in Anhang XIV 1907/2006/EG gelistet sind und eine Zulassung erfordern.

Diese Überprüfung wird erleichtert durch das Excel-gestützte Instrument REACH-Radar. Es ermöglicht die gleichzeitige Überprüfung einer großen Zahl von Stoffen. In der frei verfügbaren Anwendung ist stets die aktuelle Fassung der Kandidatenliste hinterlegt. Eine Kurzbeschreibung zu REACH-Radar geben wir im übernächsten Kapitel.

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