• Beratung zur Auswahl CE gekennzeichneter PSA,
  • Hinweise zum Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe,
  • Beratung zur Arbeitsorganisation im Hinblick auf erforderliche Montagezeiten und unverrückbare Fertigstellungstermine (z. B. bei Messe- bzw. Geschäftseröffnung),
  • Unterstützung zur Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit und Gewährleistung der erforderlichen Erholung,
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit der relevanten Gefährdungen und Belastungen und daraus folgenden Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten von Raumausstattern

  • G 20 "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Einsatz lärmintensiver handgeführte Maschinen (z. B. Schlagbohr- und Trennschleifmaschinen);
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen" hier: allergische Reaktionen der Atemwege durch Umgang mit Klebern, Epoxid- und Reaktionsharzen, Lösungsmitteln beim Bodenlegen;
  • G 24 "Hauterkrankungen": hohes Allergierisiko mit teilweise schweren, rückfälligen Hauterkrankungen beim Umgang mit Epoxid- und Reaktionsharzen;
  • G 27 "Isocyanate": Gefährdung durch Hautkontakt mit lösemittelhaltigen Klebstoffen;[2]
  • G 46 "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie lange Arbeitsphasen in kniender Körperhaltung und Gefahr einer chronischen Schleimbeutelentzündung;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": psychische Belastungen durch Zeit- und Termindruck und Mängel in der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit (Seh- und Hörvermögen) beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden mit Transport von Tapeten, Belag- und Polsterfüllstoffen,
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Tapezieren hoher Räume verbunden mit diversen Tätigkeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen mit Absturzrisiken.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.
[2] Rühl: Gefährdung durch Hautkontakt mit Isocyanaten und Methanol bei Bodenlegerarbeiten, 2. Sankt Augustiner Expertentreff "Gefahrstoffe", 2011.

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