• Allgemeine Aufgaben auf Baustellen[1],
  • Beratung zum Einrichten und Betreiben von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen in Baustellenwagen, Containern oder vorhandenen Gebäuden gemäß Baustein A 025 Sozialräume auf Baustellen,
  • Beratung zum Einsatz von PSA bei Arbeiten am bzw. im Wasser für den Gehör-, Atem- und Hautschutz,
  • Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Baustellencontainern,
  • Beratung zu ggf. erforderlichen Schutzimpfungen (z. B. Hepatitis A),
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten bei Wasserbauern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Wasserbauer aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • G 1.2 "Asbestfaserhaltiger Staub": Beeinträchtigung der Atmungsorgane bei Abriss- und Sanierungsarbeiten in Verbindung mit asbestfaserhaltigem Staub und der Gefahr einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder einer durch Asbeststaub verursachten Erkrankung der Pleura;
  • G 20 "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung durch Tätigkeiten mit Pressluftwerkzeugen und Bodenverdichtungsgeräten;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwegsorgane durch Schleif- und Lackierarbeiten bei Maßnahmen zur Instandhaltung;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Hauterkrankungen durch Tätigkeiten in Nässe und schadstoffbelastetem Wasser;
  • G 31 "Überdruck": Beeinträchtigung der Gesundheit durch Versorgung der Beschäftigten mit erforderlicher Atemluft über Tauchgeräte beim Arbeiten unter Wasser;
  • G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Gefahr einer Infektion mit Legionellen bei Klär- und Kanalarbeitern;
  • G 46 "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Beeinträchtigung der Gesundheit des Hand-Arm-Systems durch Tätigkeiten mit vibrierenden Werkzeugen, Geräten und Maschinen;
  • Gefahr der Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII beim Arbeiten im Freien;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: hohe psychische Belastung und Beanspruchung bei Evakuierung von Personen in Katastrophengebieten.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zu Wasserbaustellen;
  • G 41 "Tätigkeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Kanalarbeiten;

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zur ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[2] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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