• Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Maßnahmen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes,
  • Mitwirkung und Beratung zur Realisierung vorbeugender Maßnahmen eines sicheren und gesundheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten im Sinne der Verhaltensprävention,
  • Beratung zu hygienischen Maßnahmen im Arbeitsbereich bspw. durch Ordnung und Sauberkeit, durch sachgemäße Handhabung verschmutzter Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzausrüstungen sowie durch Hautreinigungs- und Hautschutzmaßnahmen in Pausen und nach dem Einsatz,
  • Erstellung eines Hygiene- und Hautschutzplans,
  • Beratung zur Einleitung von Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie zur Rettung von Leben und Gesundheit aus Gefahr, auch unter Berücksichtigung von Verletzungen durch besondere Effekte (z. B. Verbrennungen, Augen- und Gehörverletzungen),
  • Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten und Anlässen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Pyrotechnikern sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen:[1]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Pyrotechniker[2] aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Zünden von Feuerwerkskörpern mit Knalleffekten,
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": Beeinträchtigung durch allergisierende Stoffe beim Zünden von Feuerwerkskörpern mit Rauch- bzw. Gasentwicklung,
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Physikalische Einwirkungen und Beeinträchtigung der Haut beim Abbrennen von Feuerwerk,
  • DGUV "Leitfaden zu psychischen Belastungen": Planung von Einsätzen des Katastrophenschutzes mit besonderer Berücksichtigung psychischer Belastungen,[3]

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Vorbereitung und Durchführung eines Feuerwerks beim Kunden (Fahrerlaubnisverordnung)
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens beim Zünden von Feuerwerkskörpern auf Dächern, Podesten.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[2] VBG Fachwissen, Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen, Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen, S. 36, GC 255, 2014.
[3] Pyrotechnik Bergstraße, Dank Pyrotechnik bereit für den Ernstfall, Kreis bergstraße (kb) 2018.

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