Für PSA gegen Absturz muss eine Baumusterprüfung und eine Konformitätserklärung vorliegen. Es muss neben der CE-Kennzeichnung eine 4-stellige Kenn-Nummer der überwachenden Stelle angebracht sein. Die Kennzeichnung muss darüber hinaus enthalten:

  • Typbezeichnung,
  • Herstellungsjahr,
  • Name, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten,
  • Serien- oder Herstellungsnummer der Bestandteile,
  • Nummer der entsprechenden EN-Norm,
  • Piktogramm, das anzeigt, dass die Benutzer die vom Hersteller gelieferten Informationen lesen müssen.
 

Abb. 2: Beispiele einer Produktkennzeichnung (DGUV-R 112-198)

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