Überblick

Im Explosionsschutz hängt das Funktionieren des Schutzkonzeptes i. W. von einem ordnungsgemäßen Zustand der überwachungsbedürftigen Anlage sowie der darin befindlichen Geräte und Schutzsysteme ab. Dafür sind Prüfungen unabdingbar. Eine Prüfung ist der Vergleich des zuvor ermittelten Istzustands einer Anlage oder eines Arbeitsmittels mit dem Sollzustand. Der Sollzustand muss vom Arbeitgeber bzw. Betreiber der Anlage (z. B. aufgrund von Informationen des Herstellers oder gesetzlich geforderten Betriebsbedingungen) festgelegt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und deren Schutzsystemen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie wird konkretisiert durch folgende technische Regeln:

  • TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen i. S. der Richtlinie 2014/34/EU"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung"

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