Bevor PSA verwendet wird, muss sie durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden. Zudem muss die PSA gemäß den Angaben des Herstellers bzw. spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss öfter erfolgen, wenn die Einsatzbedingungen und die betrieblichen Verhältnisse dies erfordern. Hierüber muss die Gefährdungsbeurteilung Aufschluss geben.

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