Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer mögliche Absturzgefahren von Beschäftigten in seinem Betrieb ermitteln und beurteilen. Die Persönliche Schutzausrüstung wird anhand dieser Ergebnisse ausgewählt.

 
Wichtig

TOP-Hierarchie bei Schutzmaßnahmen einhalten

Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz ist die Analyse der Gefährdung der Beschäftigten. Gemäß dem TOP-Prinzip kommt PSA gegen Absturz dann zum Einsatz, wenn anderweitige Absturzsicherungen nicht eingesetzt werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung ist vor jeder Benutzung von PSA gegen Absturz für den Einzelfall durchzuführen.

Gemäß ASR A2.1 muss die Gefährdungsbeurteilung folgende Bedingungen berücksichtigen:

  • Absturzhöhe,
  • Art und Dauer der Tätigkeit,
  • körperliche Belastung,
  • Abstand von der Absturzkante,
  • Beschaffenheit des Standplatzes (Neigungswinkel) und der Standfläche (z. B. Rutschhemmung),
  • Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche, z. B. Schüttgüter, Beton, Bewehrungsanschlüsse, Behälter mit Flüssigkeiten, Gegenstände oder Maschinen einschließlich deren bewegter Teile, die sich auf dieser Fläche befinden, und
  • Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse, z. B. Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit, Witterungseinflüsse.

Bei der Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung muss folgendes beachtet werden:

  • Die PSA muss einen geeigneten Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen. Dazu gehören die Verletzungsgefahr bei einem Auffangvorgang sowie etwaige Stolpergefahren durch Seile.
  • Die PSA muss den ergonomischen Anforderungen der Beschäftigten genügen. Dazu gehört die Berücksichtigung des Gewichts des Nutzers z. B. bei Falldämpfern, ein geringes Gewicht der PSA sowie die einfache Bedienung der Ausrüstung.
  • Die PSA muss dem Beschäftigten individuell angepasst werden können.
  • Die PSA muss für die Umgebungsbedingungen geeignet sein, z. B. Kantenbeanspruchungen, Anschlageinrichtungen, Anwendung von Gefahrstoffen im Umfeld und Tätigkeiten durch andere Gewerke.

Zu berücksichtigen ist zudem die Tragfähigkeit der Anschlagpunkte sowie Maßnahmen, nachdem es zu einem Absturz und damit einem Auffangen eines Beschäftigten gekommen ist. Ein funktionierendes Rettungskonzept muss sicherstellen, dass eine hängende Person zügig gerettet wird, um weitere Gesundheitsgefahren zu verhindern. Art und Umfang der Gefährdungen für die bei der Rettung beteiligten Personen müssen mittels Gefährdungsbeurteilung ermittelt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Beispielsweise müssen Auswahl und Benutzung der Rettungssysteme festgelegt sein.

Die Tätigkeit mit PSA gegen Absturz ist eine gefährliche Tätigkeit. Gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen können das Risiko eines Sturzes erhöhen oder die Auswirkungen verschlimmern. Daher sollten Beschäftigte, die PSA gegen Absturz tragen müssen, dafür geeignet sein. Eine Beratung durch den Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. eine entsprechende Eignungsuntersuchung ist sinnvoll.

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