Wichtig

Anforderungen an Beschäftigte

Um Fehlbedienungen auszuschließen, dürfen ortsfeste Druckanlagen für Gase nur durch dafür unterwiesene, zuverlässige Beschäftigte bedient werden; die Instandhaltung darf nur durch zuverlässige Personen mit erforderlicher Fachkunde und Erfahrung erfolgen.

Der Betrieb von ortsfesten Druckanlagen für Gase umfasst v. a. folgende Aspekte (Abschn. 4.8 TRBS 3146/TRGS 746):

  • Inbetriebsetzen: ggf. Dichtheitskontrolle durchführen, ggf. enthaltene Luft sowie Feuchtigkeit aus der Druckanlage entfernen, unzulässig hohe Spannungen während Erwärmung oder Abkühlung vermeiden; Betriebsparameter sind in der Betriebsanweisung dokumentiert.
  • Füllgrade: Der Füllgrad bei max. Betriebstemperatur hängt von der Eigenschaft des Gases ab und gibt an, bis zu welchem Volumenanteil maximal befüllt werden darf.
  • Bedienung: zulässigen Betriebsüberdruck und Betriebstemperatur einhalten; Notversorgung bei Energieausfall gewährleisten.
  • Schließen und Öffnen: Verschlusselemente bestimmungsgemäß verwenden; Dichtflächen sauber und unbeschädigt halten; Verschlussschrauben nur von dazu unterwiesenen Personen nachziehen lassen, Verschlüsse erst nach Druckausgleich öffnen; PSA verwenden, wenn Beschickungsgut austreten kann.
  • Instandhaltung (TRBS 1112): insbesondere lösbare Verbindungen, dynamisch sowie thermisch beanspruchte Dichtungen, Wellendurchführungen kontrollieren.
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen: Alarmierung und Gefahrenabwehr (AGAP), Druckanlage in sicheren Betriebszustand bringen oder ggf. außer Betrieb nehmen, ggf. Prüfung durch ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person.
  • Stilllegung und Demontage: Restmenge Gas ableiten, ggf. Inertisierung, bei Abtransport ggf. Gefahrgutvorschriften beachten.

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