• Erarbeitung von Dokumentationen: Durchführung von Unterweisungen, Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Durchführung und Dokumentation von Prüfpflichten,
  • Beratung zum Einsatz geeigneter Hebe- und Tragehilfen im Rettungsdienst (z. B. Krankentragen, Tragesessel, Evakuierungsstuhl, rückengerechter Patiententransfer),
  • Hinweise zur Lastenhandhabung beim Heben, Halten und Tragen von Patienten auf Grundlage der Leitmerkmalmethode,[2]
  • Beratung zum Ziehen und Schieben von Lasten nach der Leitmerkmalmethode,[3]
  • Einbeziehen der Betroffenen in die Vorbereitung der Abläufe von Rettungsaktionen,
  • Hinweise zur ergonomischen Gestaltung der Einstiege in Rettungsfahrzeuge,
  • Einflussnahme auf die Auswahl und den Einsatz von Desinfektions- und Reinigungsmitteln,
  • Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Rettungsfahrzeuge auf technische Sicherheit sowie zur Einhaltung sonstiger Prüffristen (z. B.TÜV, DEKRA) gemäß Vorgaben der Hersteller,
  • Beratung zur Funktionsprüfung vor Fahrantritt (Reifendruck und -profil, Zustand Scheibenwischer, Ölstand, Füllstand Scheibenwaschflüssigkeit, Blinker, Scheinwerfer und Bremsleuchten) sowie zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck.
[1] Bohnen et al.: Handbuch Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz im Rettungsdienst, 2. Aufl., Dr. Arno Weber Verlag Berlin und Nürnberg 2010.
[2] Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (Hrsg.), Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten, LASI Veröffentlichung LV9, 4. Aufl., Potsdam 2001.
[3] Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten, LASI Veröffentlichung LV29, Potsdam 2002.

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