Bauordnung Berlin (BauOBln) | |
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Fassung | 9.4.2018 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 10 vom 19.4.2018 S. 205 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die allgemeinen Anforderungen werden konkretisiert. Anlagen sind so zu errichten etc., dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und umweltverträgliche Rohstoffe/Sekundärstoffe verwendet werden. Die Regelungen zu Bauarten und Bauprodukten werden angepasst. Dabei werden die geltenden Anforderungen konkretisiert und die Systematik wird an europarechtliche Vorgaben angeglichen. Inhaltlich bleiben die wesentlichen Regelungen erhalten. Für bestimmte Bauprodukte ist künftig ein Verwendbarkeitsnachweis zu erbringen. Hinsichtlich der Herstellung bestimmter Bauprodukte gelten besondere Anforderungen an die Sachkunde und Sorgfalt der damit betrauten Personen. Die Regelung zum allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis wird angepasst. Ebenfalls angepasst wird das Genehmigungsverfahren für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum. Die Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit wird angepasst. |
Hessische Bauordnung (HBO) | |
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Fassung | 28.5.2018 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 9 vom 6.6.2018 S. 198 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Durch die Neufassung werden europarechtliche Vorgaben der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III-Richtlinie) hinsichtlich der Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen landesrechtlich umgesetzt. |
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