ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Fassung 26.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 62 vom 1.12.2021 S. 1364
Änderung Abschnitt 3.1
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Begriffsbestimmung für Behinderungen wird konkretisiert.
 
TRBA 255: Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen resp. Viren
Fassung 17.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 61 vom 24.11.2021 S. 1331
Änderung Abschnitt 1
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird klargestellt, dass die TRBA nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum, der spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite endet, fortgilt.
 
TRBA 462: Einstufung von Viren in Risikogruppen
Fassung 19.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 60 vom 19.11.2021 S. 1327
Änderung Ergänzung zur Technischen Regel 462
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Einstufung für Coronaviridae (positive ssRNA)/Orthocoronavirinae wird angepasst.
 
TRBS 1201 Teil 1: Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Fassung 25.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 1 vom 14.1.2022 S. 4
Änderung Berichtigungen in Abschnitt 4.3.2 "Umfang der Prüfung" und dem Beispiel "Einfache Lackieranlage" in Anhang 5
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Bei einfachen Ex-Anlagen kann sich nun die Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Explosionsschutzkonzeptes (Abs. 1 Nr. 1) auf die Feststellung beschränken, dass die Ex-Anlage den allgemeingültig beschriebenen Sachverhalten und Maßnahmen entspricht.

Der Verweis im Beispiel "Einfache Lackieranlage" in Anhang 5 wird aktualisiert.
 
TRBS 1201 Teil 3: Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU
Fassung 25.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 1 vom 14.1.2022 S. 5
Änderung Abschn. 4.3 zur Instandsetzung von Schutzsystemen und die Tabellen 2 bis 7 Anhang 2
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Anforderungen an die verantwortliche Person werden konkretisiert. Sie muss über spezifische Kenntnisse verfügen. Wenn Parameter wie Einstelldrücke bei dynamischen Flammendurchschlagsicherungen oder Auslösepunkte der Druckanstiegsraten- und Schwellenwertdetektoren bei Explosions-Unterdrückungssystemen bekannt sein müssen, sind die Kenntnisse vorzugsweise durch Teilnahme an einer Schulung des Herstellers nachzuweisen.

Informationen des Herstellers zur Durchführung der Instandsetzung müssen vorliegen.

Bei Instandsetzung von Schutzsystemen sollen die Originalersatzteile zur Instandsetzung des Schutzsystems vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sein.

Die Tabellen werden redaktionell angepasst.
 
TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen
Fassung 25.11.2021
Fundstelle GMBl. Nr. 1 vom 14.1.2022 S. 16
Änderung Berichtigung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen.

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