2.14.1. Die Auswirkungen interner Veränderungen (z. B. im Personalbereich oder in Folge neuer Verfahren, Arbeitsabläufe, Organisationsstrukturen oder Anschaffungen) und externer Veränderungen (z. B. in Folge von Änderungen von Rechtsvorschriften und Entwicklungen im Bereich der Arbeitsschutzkenntnisse und -technologien) auf den Arbeitsschutz sollten ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit des AMS sollte auch in der Änderungsphase sichergestellt werden.

2.14.2. Vor jeder Änderung oder Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Materialien oder Maschinen ist am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

2.14.3. Bei der Umsetzung von Änderungsmaßnahmen sollte sichergestellt werden, dass alle betroffenen Angehörigen der Organisation ausreichend unterrichtet und qualifiziert sind.

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