• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Arbeitsschutzkleidung und Hautschutzmittel,
  • Beratung zu den Fragen: Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Umgang mit und Lagerung von Gefahrstoffen, Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, organisatorische Voraussetzungen zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften,
  • Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen: Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Durchführung und Dokumentation von Prüfpflichten, Beratung beim Einsatz bzw. Tragen von PSA und Hautschutzmitteln, Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen.

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