Maßnahmen der Sicherheits- und Arbeitsschutzorganisation müssen auch für behinderte Beschäftigte wirksam sein, z. B.:

  • Wie können Alarmsignale wahrgenommen werden? Können im Notfall Treppen oder Notausstiege benutzt werden? Diese Fragen müssen je nach Betrieb möglicherweise auch im Hinblick auf Besucher mit Behinderung berücksichtigt werden.
  • Wie können Betroffene an betrieblichen Unterweisungen teilnehmen?

Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sind gerade in kleineren Unternehmen, die nicht über eigene Fachkräfte für Integrationsfragen verfügen, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte gefragt. Oft sind wegen der Vielfalt der Einschränkungen Einzelfalllösungen gefragt, wobei Kreativität und Einfühlungsvermögen nicht selten eine größere Rolle spielen als die Kostenfrage.

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