Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Veranstaltungen mit Bild und Ton (Film, Konzert, Theater u. a.)
1.1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten

Gesundheitsgefährdung durch

  • besondere bauliche Gegebenheiten (unzureichende Standsicherheit und Tragfähigkeit z. B. von Kamera- und Beleuchtungsgerüsten)
  • szenisch bedingte Gegebenheiten (z. B. herabfallende Gegenstände)
  • Stolpern und Stürzen
  • Brände und dadurch bedingte Flucht des Publikums

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

TRGS 600

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-V 17

DGUV-R 108-003

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-R 115-002

DGUV-I 203-032

DGUV-I 203-049

DGUV-I 215-310

DGUV-I 215-313

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-und Überwachungstätigkeiten"-I

DIN 56950-1

DIN 56950-2

DIN VDE 0100-410

Technische Maßnahmen:

  • Dimensionieren von Flächen und Aufbauten (Podeste, begehbare, nicht begehbare Dekorationen, Deckenelemente, Treppen u. a.) zur Aufnahme statischer und dynamischer Lasten auf Standsicherheit und Tragfähigkeit einschließlich Auf- und Abbau
  • sichere Gestaltung und Errichtung von Szenenflächen, Aufbauten und Dekorationen zum sicheren Agieren von Akteuren
  • splitterfreie, fugendichte Bühnenböden
  • Sicherung der Bodenbeläge gegen Verrutschen
  • maximale Neigung begehbarer Flächen ≤ 8 %
  • Beleuchtungsstärke für Szenenflächen ≥ 300 lx
  • selbstleuchtende und lang nachleuchtende Markierung an Absturzkanten
  • Installation sicherer Umwehrungen (Geländer mit Höhe von 1,10 m bei Absturzhöhen > 12 m
  • ggf. Installation von Auffangnetzen
  • Sicherung von Gegenständen gegen Herabfallen auf Arbeitsplätze, Szenenflächen (Kameras, Beleuchtungs-, Beschallungs- und Effektgeräte)
  • Gestaltung der Verkehrs- und Fluchtwege sowie Notausgänge nach DGUV-I 215-310

Organisatorische Maßnahmen:

  • Abdecken betriebsbedingter Spalten und Öffnungen > 20 mm
  • Sicherung von Aufbauten und Szenenflächen gegen Auseinandergleiten
  • Gewährleistung sicherer Orientierung in betriebsmäßig abgedunkelten Räumen
  • Aufbauten aus schwer entflammbarem Material
  • Installation geeigneter Feuerlöscher, Kennzeichnung ihrer Standorte und Unterweisung der Beschäftigten
  • Organisation von Brandwachen
  • Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans (Aushang)
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
1.2 Medienspezifische Produktionssysteme und Einrichtungen, Filmproduktion

Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen durch

  • betriebsbedingte und unbeabsichtigte Bewegungen von medienspezifischen Einrichtungen und Arbeitsmitteln (z. B. Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen)
  • elektrische Stromschläge infolge fehlerhafter Anschlüsse bei elektrischen Betriebsmitteln (Übertragungs- und Kommunikationseinrichtungen-, elektrische Musikanlagen u. a.) sowie bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Effektgeräte, Kabel, Scheinwerfer)
  • Absturzgefahr von hoch gelegenen Flächen und Arbeitsplätzen[2]
  • mangelhafte ergonomische Gestaltung von Leitständen zur Steuerung und Überwachung der medialen Produktionen
  • unzureichende Arbeitsbedingungen (Wärmestrahlung durch Licht und Lärmexposition durch Schallquellen)
  • Exposition gegenüber Gefahrstoffen bei Szenenbild, Maske, Spezialeffekten

s. o.

ASR A3.6

ASR A3.7

LärmVibrationsArbSchV

ArbMedVV

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen"

DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut"

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten"

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DIN EN ISO 9241-210

VDI 2058

Substitution:

  • Ersatz gefährlicher Stoffe und Verfahren durch Arbeitstoffe und Verfahren mit geringer bzw. keiner Gefährdung

Technische Maßnahmen:

  • Fehlerstromschutz-Einrichtungen (RCD) mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA
  • bei Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Freien Schutzart "Spritzwassergeschützt"
  • Einsatz normenkonformer mobiler elektrischer Betriebsmittel (VDE-, CE-, GS-Zeichen)
  • Verlegen von Kabeln unter Kabelbrücken bzw. in Schutzrohren
  • Verwendung von Leitungsrollern Schutzklasse II (schutzisoliert, Schutzart IP 44[3]
  • örtliche Absaugung von Gefahrstoffen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüfung aller sicherheits- und maschinentechnischen Arbeitsmittel alle 4 Jahre durch Sachverständigen, jährlich durch Sachkundigen und Dokumentation in einem Prüfbuch
  • Prüfung von Flugeinrichtungen (durch Sachkundigen vor jedem Einsatz
  • Einhalten von Schutzabständen zu Lichtquellen und Expositionszeiten gegenüber Lärmquellen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Lärm", "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen", "Gefährdung der Haut", "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten"
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" und "Arbeiten...

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